Ferienwohnung Gina
                                                                   mit Blick über Dresden

Preise & Angebote 

Preisliste

Mindestaufenthalt 3 Nächte,
Langzeitmiete auf Anfrage möglich.


Wohnung für 1-2 Personen

  60,00 Euro / Nacht

Wohnung pro Woche
pro Folgenacht (ab 8. Nacht)

392,00 Euro / Woche
  56,00 Euro / Nacht

Hund (max. 1)

   5,00 Euro / Nacht

Endreinigung

  30,00 Euro / einmalig

Beherbergungssteuer  *

  6 Prozent vom Mietpreis

Im Mietpreis enthalten:

  • Bettwäsche, Handtücher, Badetücher, Geschirrtuch
  • alle Nebenkosten, wie z. B. Wasser, Strom, Heizung
  • Internetzugang über WLAN
  • Parkmöglichkeit auf dem Grundstück
  • Unterstellmöglichkeit für Fahrräder auf dem Grundstück
    (überdacht und nicht straßenseitig einsehbar)



Bitte beachten Sie:

Wir erheben eine Anzahlung in Höhe von 25% des Übernachtungspreises sowie bei Anreise eine Kaution in Höhe von 100,00 €.

Der Restbetrag ist spätestens am Tag der Anreise sofort fällig. Die Zahlung kann in bar oder bereits im Voraus per Überweisung erfolgen. Es ist keine Kartenzahlung möglich.

Die Anreise sollte zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr erfolgen. Am Abreisetag steht Ihnen die Ferienwohnung bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie andere An- und Abreisezeiten wünschen, so sprechen Sie diese mit uns ab.

Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere Ferienwohnung eine Nicht-Raucher-Wohnung ist.

Wir vermieten privat. Eine Ausweisung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist daher nicht möglich.

     

* Beherbergungssteuer

                                                                                                     

Jeder, der innerhalb der Stadt Dresden eine Beherbergungseinrichtung betreibt, ist verpflichtet, die      Beherbergungssteuer von den bei ihm beherbergten Gästen einzuziehen und an die    Landeshauptstadt Dresden abzuführen.     

Zum 1. Januar 2019 tritt eine Satzungsänderung hinsichtlich des Steuersatzes in Kraft.

Nach den bisher gültigen Bestimmungen der Beherbergungssteuersatzung beträgt die Beherbergungssteuer ein Fünfzehntel der Bemessungsgrundlage, abgerundet auf volle Euro-Cent.
Ab dem 1. Januar 2019 beträgt die Beherbergungssteuer 6 Prozent der Bemessungsgrundlage, abgerundet auf volle Euro-Cent.

Mehr Informationen zur Beherbergungssteuer finden Sie unter den nachfolgenden Punkten.      

http://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/beherbergungssteuer_d115.php?shortcut=beherbergungssteuer